Gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Im Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Datenschutzes.
Als unser Kunde geben Sie uns möglicherweise personenbezogene Daten weiter, um unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit Ihnen zu schließen, um sicherzustellen, dass Ihre sensiblen Daten stets geschützt sind und vertraulich behandelt werden.
Um Ihnen und uns die Einhaltung der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU so einfach wie möglich zu machen, haben wir eine Vorlage für unseren Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) entworfen, die gemäß den Vorschriften der DSGVO konform ist.
Dort regelt man den Umgang mit personenbezogenen Daten, sowohl für den Kunden als auch für den Dienstleister (Auftraggeber und Auftragnehmer, beispielsweise Wender Media). In dem Vertrag werden auch Befugnisse, Weisungen, sowie Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten.
Bitte füllen Sie das Formular in zweifacher Ausführung vollständig aus und senden es unterschrieben an uns zurück. Wir schicken Ihnen den unterschriebenen Vertrag umgehend zurück.
Bitte laden Sie unseren Vordruck des AV-Vertrags herunter und drucken Sie ihn aus.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Optimierung von Webseiten sowie Onlineshops geht.
Wenn Sie uns mit SEO-Maßnahmen beauftragen, erhalten wir im Rahmen unserer Arbeit häufig Zugang zu personenbezogenen Daten: zum Beispiel durch Ihre Google Analytics-Property, Google Search Console-Daten oder E-Mail-Marketingplattformen. In diesen Fällen handeln wir als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO – und ein schriftlicher AV-Vertrag ist rechtlich verpflichtend.
Dies betrifft insbesondere folgende Leistungsbereiche:
Unser AV-Vertrag legt schriftlich fest:
Der AV-Vertrag muss vor Beginn der Datenverarbeitung abgeschlossen sein. Wir senden Ihnen den Vertrag zusammen mit unserem Angebot zu, damit alle Formalitäten vor Projektstart geklärt sind.
Ohne AV-Vertrag verstößt die Datenverarbeitung gegen die DSGVO. Dies kann sowohl für den Auftraggeber als auch für uns als Auftragnehmer zu Bußgeldern führen. Ein gültiger AV-Vertrag schützt beide Seiten rechtlich.
Ja. Sofern wir zur Erbringung unserer Leistungen weitere Dienstleister einsetzen (z. B. Hosting-Anbieter oder Analysetools), ist dies im AV-Vertrag transparent ausgewiesen. Wir schließen mit diesen Dritten ebenfalls entsprechende Vereinbarungen ab.
Datenschutz und rechtliche Klarheit gehören für uns zu einer professionellen SEO-Zusammenarbeit dazu – ebenso wie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung. Wenn Sie Fragen zum AV-Vertrag oder zu unseren Leistungen haben, sprechen Sie uns gerne direkt an.